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Von was ist die Aufnahme in den Verband abhängig? |
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Geschrieben von: Gierling
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Freitag, den 12. März 2010 um 09:15 Uhr |
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Frage: "Von was ist die Aufnahme in den Verband abhängig?"
Antwort: "Die Aufnahme in den Verband ist davon abhängig, dass sich das Mitglied für die Dauer seiner Mitgliedschaft verpflichten sollte am Bankeinzugsverfahren für die Mitgliedsbeiträge teilzunehmen. Das hat das Mitglied in der Eintrittserklärung rechtsverbindlich zu erklären. Laufende Änderungen der Bankverbindung sind dem Verband mitzuteilen. Mitglieder, die nicht am Bankeinzugsverfahren teilnehmen, zahlen zuzüglich einen höheren Mitgliedsbeitrag, erhöht um die dem Verband damit verbundenen Aufwendungen zum Einzug des Beitrages. Im Einzelfall kann der Vorstand hiervon Befreiung erteilen."
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