Der Abgabesatz bleibt weiterhin stabil bei 3,9 %
Das Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) gab nunmehr den Abgabesatz für 2012 bekannt. Die Künstlersozialabgabe kann auch für das Jahr 2012 mit 3,9 % auf niedrigem Niveau konstant gehalten werden. Das wird vor dem zurückliegenden schwierigen wirtschaftlichen Hintergrund als gutes Ergebnis gewertet.
Weiterführende Informationen finden Sie auf der Internetseite des BMAS (www.bmas.de) in der Rubrik "Soziale Sicherung" (Stichwort: "Künstlersozialversicherung").
Die Veröffentlichung der Künstlersozialabgabe-Verordnung 2012 erfolgte im BGBl. I 2011, Nr. 47, Seite 1831
Künstlersozialabgabe 2012