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Sommernacht 2010

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Geschrieben von: Kreuzer   
Sonntag, den 28. Februar 2010 um 13:19 Uhr

 

Wir sind ein Zusammenschluss von Gesellschaften und Vereinen in Fastnacht, Karneval, Fastelowend, Fasenet und Fasching. Im süddeutschen Raum wurde 1968 der "Freundeskreis europäischer Narrenzünfte e.V." in Gerolzhofen gegründet, Sitz war in Nürnberg. Im westdeutschen Raum war der "Bund europäischer Karnevalsvereine e.V." mit Sitz in Mönchengladbach. Am 20. Juni 1970 schlossen sich die beiden Verbände zusammen und es erfolgte in Essen die Gründung der FÖDERATION EUROPÄISCHER NARREN e.V. mit Vertretern aus Belgien, den Niederlanden und aus Luxemburg. Das neu gegründete Europapräsidium wählte zum ersten Präsident den Nürnberger Geschäftsmann Walter Klanert, der mit viel Idealismus, großen Sachverstand und Ausdauer die Menschen verschiedener Nationalität zusammenführte.

Nach dessen plötzlichen Tod kam die FEN zu einem vorübergehenden Stillstand und nach Belgien und den Niederlanden machte sich auch Deutschland am 26. Mai 1975 selbstständig mit dem Namen FÖDERATION EUROPÄISCHER NARREN BUNDESREPUBLIK DEUTSCHLAND UND BERLIN WEST e.V. Die deutsche von dem Spezialisten für Vereinsrecht -Walter Ross- erstellte Satzung wurde im September 1975 beim Amtsgericht Frankfurt/M genehmigt.

Die FÖDERATION EUROPÄISCHER NARREN E.V. BUNDESVERBAND DEUTSCHLAND (kurz FEN genannt) hat Freunde in den besonders fastnachtlichen Ländern wie Belgien, Holland, Luxemburg und Frankreich, sowie in Österreich, Italien, Griechenland und Kanada. Der FEN Bundesverband Deutschland setzt sich aus dem Bundesverband und 9 Landesverbänden zusammen. Die wiederum sind, wenn erforderlich, in Regionalverbände unterteilt.

 

 

LV Bayern Süd LV Bayern Nord RV Mittelfranken RV Unterfranken LV BW Sued LV Thueringen LV Berlin LV Hessen RV Linker Niederrhein BV Deutschland

 

 

 

1.    Bundesverband

1.    Landesverband Baden-Württemberg Nord
2.    Landesverband Baden-Württemberg Süd
3.    Landesverband Bayern-Nord  
(mit 3 Regionalverbänden)
4.    Landesverband Bayern-Süd  
(mit 1 Regionalverband)
5.    Landesverband Berlin/Brandenburg und angrenzende Bundesländer
6.    Landesverband Hessen  
(mit 5 Regionalverbänden)
7.    Landesverband NRW  
(mit 4 Regionalverbänden)
8.    Landesverband Rheinland-Pfalz  
(mit 4 Regionalverbänden)
9.    Landesverband Thüringen


 

Die FEN hat sich zur Aufgabe gemacht:

 

a) gegenüber ihren Mitgliedsgesellschaften helfend und beratend tätig zu sein. Kontakte zwischen den   Gesellschaften und Mitgliedern zu fördern und zu pflegen.
b) auch den Kontakt zu Vereinigungen außerhalb Europas zu suchen und zu pflegen.
c) jährlich von FEN-Mitgliedsgesellschaften Gardeturniere sowie Freundschaftstreffen durchzuführen mit Teilnahmemöglichkeiten an nationalen und internationalen Meisterschaften.
d) Gebührenminderung durch GEMA- Rahmenabkommen für Mitgliedsvereine.

 

Der Jahresbeitrag beträgt € 36,00 für Mitgliedsgesellschaften und € 26,00 für Einzelmitglieder. Dafür erhalten diese jährlich die Zeitschrift NARR VON EUROPA mit Berichten über Fastnachtereignissen von FEN- Mitgliedsgesellschaften aus ganz Deutschland. Sie können dort auch über ihre Gesellschaft berichten. Jedes Einzelmitglied erhält jährlich einen FEN-Jahresorden, jede Mitgliedsgesellschaft 2 Jahresorden zur selbstständigen Verleihung an verdiente Mitglieder ihrer Gesellschaft. Jedes Einzelmitglied erhält kostenlos den Verbandszugehörigkeitsorden der FEN.

Jede FEN Mitgliedsgesellschaft kann besonders verdiente Karnevalisten Ihrer Gesellschaft mit dem VERDIENSTORDEN "NARR VON EUROPA" (NvE) auszeichnen lassen und zwar stehen ihr für Erwachsene (E) frühestens ab dem 3. Mitgliedsjahr der ENvE in Bronze, ab dem 5. Mitgliedsjahr der ENvE in Silber, ab dem 8- Mitgliedsjahr der ENvE in Gold zur Verfügung. Zusätzlich kann für hervorragende Verdienste der ENvE in Brillant nach 14- jähriger Zugehörigkeit zur FEN verliehen werden. Die Auszeichnung JNvE für Jugendliche (J) kann bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres verliehen werden und zwar in den Stufen Silber und Gold. Siehe Ordensmemoranden - Neu ab Mai 2008 (Ordensmemorandum unterlegen)

 

Wir tolerieren die Eigenständigkeit unserer Mitgliedsgesellschaften und nehmen keinerlei Einfluß auf interne Angelegenheiten.

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