

Der europäische Gesetzgeber hat mit der sogenannten „SEPA-Migrationsverordnung“ Anfang 2012 unter anderem festgelegt, dass die nationalen Zahlverfahren für Überweisungen und Lastschriften in Euro zugunsten der neuen SEPA-Zahlverfahren zum 1. Februar 2014 abgeschaltet werden müssen.
SEPA-Umstellung: IBAN und BIC statt Kontonummer und BLZ
Wesentliches Merkmal der SEPA-Produkte ist die Verwendung der Internationalen Bankkontonummer (IBAN) und der Internationalen Bankleitzahl (BIC). Für Sie bedeutet das in den Electronic Banking-Produkten, im Online-Banking oder bei einer Einzelüberweisung per Vordruck Folgendes für die SEPA-Umstellung:
1. Ab Februar 2014 genügt bei einer nationalen SEPA-Überweisung die Angabe der IBAN. Bei grenzüberschreitenden Überweisungen geben Sie bis zum 31. Januar 2016 zusätzlich zur IBAN immer auch den BIC an.
2. Ab Februar 2016 brauchen Sie für alle SEPA-Überweisungen und SEPA-Lastschriften, ob im Inland oder grenzüberschreitend, nur die IBAN anzugeben. Kontonummer und Bankleitzahl können dann nicht mehr verwendet werden.
Somit wird auch die Föderation Europäischer Narren Deutschland e.V. ab 2014 den Einzug der Mitgliederbeiträge dahingehend beginnen. Das heißt für alle Einzelmitglieder und Gesellschaften, die bereits einen Lastschrifteinzug an uns erteilt haben, wird dieser in ein SEPA- Lastschriftmandat umgewandelt. Wir der Bundesverband bekommen eine Gläubiger ID: Die derzeit wie folgt aussehen kann. DE 91FEN00000141697. Als Mandatsreferenz wird aus jetziger Sicht Ihre Mitgliedsnummer verwendet. Die Erste Belastung Ihres Mitgliedbeitrages auf Basis dieses Mandats wird dann ab 01.03.2014 erfolgen.
Wir werden Sie weiter auf dem Laufenden halten.
Seit 2008 war unser Verband bemüht, die Anerkennung der Gemeinnützigkeit durch das zuständige Finanzamt Gelnhausen zu erreichen.
Seit Antragstellung musste unser Verband viele Hürden überwinden. So haben wir für die Erlangung der Gemeinnützigkeit in den Jahren 2008 und 2011 unsere Vereinssatzung ändern und anpassen müssen.
